Probleme in der Ausbildung - FAQ und Tipps

Probleme in der Ausbildung können viele Formen annehmen – ob Stress, Konflikte mit dem Ausbilder oder der Wunsch, die Ausbildung abzubrechen. Wir beantworten in unseren FAQ typische Fragen und geben Tipps, wie du mit Problemen in der Ausbildung umgehen kannst.

Kann ich meine Ausbildung abbrechen?

Ja, du kannst deine Ausbildung abbrechen. Tatsächlich tun dies laut DGB-Ausbildungsreport 2025 rund ein Drittel aller Azubis. Etwa die Hälfte davon beginnt anschließend eine neue Ausbildung. In der Probezeit kannst du deine Ausbildung jederzeit abbrechen, du musst keine Kündigungsfrist einhalten. Nach der Probezeit hast du in der Regel eine Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder dich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Liegt ein wichtiger Grund vor, wie unzumutbare Zustände im Betrieb, muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden.

Übrigens: Wenn du dir unsicher bist, kannst du die genauen Bedingungen für eine Kündigung in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen. Darin steht auch die Dauer deiner Probezeit.


Kann man eine Ausbildung abbrechen und wechseln?

Ja, grundsätzlich kannst du deine Ausbildung abbrechen und wechseln. Du bist mit deinem Ausbildungsberuf zufrieden, jedoch nicht mit deinem Ausbildungsbetrieb? Dann kannst du die Ausbildung im gleichen Beruf in einem anderen Betrieb fortsetzen. Freie Ausbildungsstellen findest du in unserer Stellenbörse

Wenn du mit deinem Ausbildungsberuf sehr unglücklich bist, kannst du eine Ausbildung in einem anderen Beruf beginnen. Vielleicht kommt sogar eine andere Ausbildung im gleichen Unternehmen in Frage? Nutz am besten die kostenlose Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit oder unseren Berufe-Check, um herauszufinden, welcher Ausbildungsberuf zu dir passt!


Kann ich den Ausbildungsbetrieb wechseln?

Ja, das geht. Wenn du mit deinem Ausbildungsbetrieb unzufrieden bist und es schwerwiegende Probleme gibt, kannst du deine Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortführen. Dafür musst du zunächst deine Ausbildung kündigen (nach der Probezeit gilt hier meist die Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende). Im Idealfall hast du dir vor der Kündigung bereit einen neuen Ausbildungsbetrieb gesucht. Freie Ausbildungsstellen findest du z.B. in unserer Ausbildungsplatzbörse. Mit dem neuen Ausbildungsbetrieb schließt du dann einen neuen Ausbildungsvertrag ab. Lass prüfen, ob du dir die bereits zurückgelegte Ausbildungszeit anrechnen lassen kannst. 

Wird eine abgebrochene Ausbildung angerechnet?

Brichst du die Ausbildung ab und startest eine neue Ausbildung, kann dir die bereits absolvierte Ausbildungszeit oft auf deine neue Ausbildung angerechnet werden – wenn die neue Ausbildung fachlich ähnlich ist oder im selben Bereich liegt. Manchmal können auch Teilbereiche anerkannt werden. Azubi und Ausbildungsbetrieb müssen die Anrechnung zu Beginn der neuen Ausbildung bei der Kammer (z.B. IHK, HWK) beantragen. Die Ausbildung kann dann verkürzt werden. Hast du z.B. das erste Ausbildungsjahr bereits in einem anderen Unternehmen absolviert, kannst du mitunter direkt im zweiten Ausbildungsjahr im neuen Unternehmen einsteigen und erhältst auch die Vergütung für das 2. Lehrjahr.

Wer kann mich zum Thema „Ausbildungsabbruch“ beraten?

Brich die Ausbildung möglichst erst dann ab, wenn du weißt, was du im Anschluss machen kannst. Um das herauszufinden, kannst du vor dem Abbruch mit der Ausbildungsberatung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) sprechen, um Alternativen zu prüfen. Vielleicht kommt es in Frage, die Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortzuführen, oder eine andere Ausbildung im gleichen Betrieb zu starten? Auch die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit kann helfen. Oder eine „neutrale“ Person aus deinem Unternehmen, wie der Betriebsrat, die Personalabteilung oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Wie läuft ein Aufhebungsvertrag ab?

Wenn du deine Ausbildung beenden möchtest, gibt es neben der Kündigung noch eine andere Möglichkeit: den Aufhebungsvertrag. Dabei kündigt niemand, sondern beide Seiten einigen sich darauf, das Ausbildungsverhältnis zu beenden. Du und dein Ausbildungsbetrieb legen also fest, wie und wann die Ausbildung endet und halten dies und alles weitere Wichtige im Aufhebungsvertrag schriftlich fest. Zum Beispiel das genaue Enddatum, ob du ein Zeugnis bekommst oder ob eine Abfindung gezahlt wird. Beide Seiten müssen das Dokument anschließend unterschreiben, bist du noch minderjährig, müssen außerdem deine Eltern unterschreiben. Nach einem Aufhebungsvertrag kannst du die Ausbildung in einem anderen Betrieb auch im gleichen Ausbildungsberuf fortsetzen.

Achtung: Ein Aufhebungsvertrag bedeutet meist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG I) von bis zu 12 Wochen. Sprich am besten bevor du ihn unterschreibst, mit einer Ausbildungsberaterin oder einem Ausbildungsberater der zuständigen IHK, ob das Ausbildungsverhältnis noch retten lässt oder ob sich eine Lösung ohne Sperrzeit finden lässt.


Kann man eine Ausbildung pausieren?

Ja, man kann eine Ausbildung pausieren, wenn anerkannte Gründe vorliegen. Dazu zählen eine Schwangerschaft, benötigte Elternzeit, eine chronische Krankheit wie Diabetes oder eine akute, länger andauernde Krankheit oder psychische Erkrankungen. Wenn du deine Ausbildung pausieren möchtest, besprich dies mit deinem Ausbildungsbetrieb. Damit du die Ausbildung offiziell unterbrechen kannst, muss dein Betrieb zustimmen. Auch die Berufsschule musst du dann informieren. Stelle dann einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung an deinen Ausbildungsbetrieb, die zuständige Kammer, zum Beispiel die IHK oder HWK und je nach Dauer der Pause an die Berufsschule. Falls ein Grund wie Krankheit oder Pflege vorliegt, lege ein ärztliches Attest oder einen Nachweis bei.

Was passiert bei Krankheit oder Fehlzeiten?

Bei Krankheit in der Ausbildung gilt: Dein Ausbildungsbetrieb zahlt bis zu 6 Wochen dein volles Gehalt weiter. Du musst den Betrieb sofort informieren und meist ab dem 3. Tag (oder früher) eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Achtung: Bei Fehlzeiten über 10 Prozent gilt die Ausbildungszeit als noch nicht zurückgelegt. Grundlage sind hier bei einer 5-Tage-Woche ca. 250 Arbeitstage pro Jahr. Die IHK kann dann die Zulassung zur Abschlussprüfung verweigern.

Bei längerer Krankheit besteht die Möglichkeit, deine Ausbildung zu pausieren – siehe auch Frage „Kann man eine Ausbildung pausieren?“.


Kann man die Ausbildung verkürzen oder verlängern?

Beides ist möglich und in beiden Fällen wird der Ausbildungsvertrag entsprechend angepasst und von der zuständigen Kammer (IHK/HWK) bestätigt. Eine Ausbildung kann verkürzt werden, wenn du Abitur oder Fachabitur hast, bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast, einschlägige Berufserfahrung besitzt oder sehr gute Leistungen während der Ausbildung zeigst. Eine Ausbildung kann verlängert werden, wenn das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet ist, z.B. durch längere Krankheit. Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung hast du Anspruch auf Verlängerung bis zur nächsten Prüfung.

Darf ich in der Ausbildung Überstunden machen?

Minderjährige Auszubildende dürfen grundsätzlich keine Überstunden machen, außer in echten Notfällen, wenn kein erwachsener Mitarbeiter verfügbar ist. Volljährige Auszubildende müssen Überstunden nur leisten, wenn sie vertraglich oder tariflich geregelt sind und dem Ausbildungszweck dienen. Jede Mehrarbeit – egal ob bei Minderjährigen in Ausnahmefällen oder bei Volljährigen – muss bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Minderjährige dürfen täglich höchstens 8 Stunden, in Ausnahmefällen 8,5 Stunden arbeiten, solange die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet. Grundsätzlich sollen Azubis nicht wie reguläre Arbeitskräfte eingesetzt werden, und Überstunden sind im Normalfall nicht vorgesehen.

Solltest du wiederholt Überstunden machen müssen, dokumentiere diese! Suche dann das Gespräch mit dem/der AusbilderIn und ggfls. dem Betriebsrat oder der Personalabteilung. Lässt sich innerbetrieblich keine Lösung finden, wende dich an die AusbildungsberaterInnen der IHK/ HWK.

Wie viele Stunden arbeitet man in der Ausbildung?

Für die meisten Auszubildenden gelten wöchentliche Regelarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden, die sich normalerweise auf fünf Tage in der Woche verteilen.

Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Dabei darf der oder die Auszubildene über einen Zeitraum von sechs Monaten durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten.

In der Metall- und Elektro-Industrie gilt in tarifgebundenen Unternehmen die 35-Stunden-Woche, auch in der Ausbildung.

Was tun bei schlechter Behandlung durch Ausbilder oder Ausbilderin?

Wenn dein Ausbilder oder deine Ausbilderin dich schikaniert, beleidigt, mobbt oder dich ausbildungsfremde Tätigkeiten machen lässt, solltest du aktiv werden und dir Unterstützung suchen. Dokumentiere dazu am besten alle Vorfälle.

Wenn möglich, such als ersten Schritt das Gespräch mit dem Ausbilder oder der Ausbilderin. Gibt es in deinem Ausbildungsbetrieb einen Betriebsrat oder eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), wende dich an diese. Bei schwerwiegenden Vorfällen solltest du den/die AusbildungsleiterIn, die Personalabteilung oder die Geschäftsleitung informieren. Für Beratung von außen helfen dir die Ausbildungsberater und Schlichtungsstellen von IHK und HWK, aber auch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. In der Berufsschule können Vertrauenslehrer oder Klassenlehrer oft vermitteln. Als letzte Möglichkeit ist ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs möglich.


Was tun bei Stress in der Ausbildung?

Das kommt zunächst auf die Art des Stresses an. Hast du Probleme mit dem Ausbilder, so sprich diesen oder den Betriebsrat/ die Personalabteilung an. Stressen dich die Anforderungen der Ausbildung, kannst du zunächst versuchen, dich besser zu organisieren und deine Aufgaben beispielsweise durch To-Do-Listen zu priorisieren. Kurze Erholungspausen während der Arbeit helfen, den Kopf frei zu bekommen. Auch die Work-Life-Balance ist wichtig. Ausreichend Schlaf, Bewegung und gesunde Ernährung sowie ein guter Ausgleich zur Arbeit in der Freizeit helfen.