Darf ich einen Minijob neben der Ausbildung machen?

Ausbildung und Nebenjob: Das musst du beachten!

Auf einen Blick

  • Ein Minijob neben der Ausbildung ist theoretisch möglich. Dabei müssen jedoch die Arbeitszeitvorschriften beachtet werden, insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz für Azubis unter 18 Jahren.
  • Betriebe können einen Nebenjob nicht generell verbieten, doch sollte die Ausbildung nicht darunter leiden.
  • Ein Minijob heißt: mehr Geld, weniger Freizeit. Vor- und Nachteile abwägen und mit der AusbilderIn sprechen!
Ein Minijob nehen der Ausbildung sollte dich nicht überlasten - im Bild: junge Kellnerin mit Kollegen.

Wie ist ein Minijob neben der Ausbildung gesetzlich geregelt?

In der Metall- und Elektro-Industrie erhältst du im Vergleich zu anderen Branchen eine überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütung.

Wenn du dir etwas hinzuverdienen möchtest, musst du auch die Arbeitszeitvorschriften einhalten. Diese unterscheiden sich je nach Alter der Azubis:

  • Unter 18: Laut Jugendarbeitsschutzgesetz darfst du nicht mehr als 40 Stunden pro Woche, nicht mehr als acht Stunden am Tag und an nicht mehr als fünf Wochentagen von 6 bis 20 Uhr arbeiten. Da bleibt kaum Zeit für einen Nebenjob. 
  • Über 18: Du darfst von Montag bis Samstag insgesamt 48 Stunden arbeiten, wenn du die Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen deinen Arbeitszeiten einhältst.

Wie stehen die Betriebe zum Minijob neben der Ausbildung?

Dein Ausbildungsbetrieb kann dir einen Nebenjob nicht verbieten. Ausnahme: eine Tätigkeit beim Konkurrenzunternehmen. Auf jeden Fall solltest du deinen Arbeitgeber über den Minijob informieren. Denn die Ausbildung darf nicht unter deinem Minijob leiden.

Tipp

Schau in deinen Ausbildungsvertrag. Dort steht möglicherweise die sogenannte Ausbildungsklausel.

Sie bedeutet, dass du deinen Arbeitgeber über den Nebenjob informieren musst.

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